Die Einbindung der Photovoltaikanlage in das öffenliche Netz der Energieversorgungsunternehmen EVU muß durch einen eingetragenen Installateur unter Beachtung des nach den Technischen Anschlußbedingungen (TAB) üblichen Anmeldeverfahren erfolgen.
Die bestehende Elektroanlage (Zählerschrank) muß nach den Regeln der Technik ausgeführt sein. Dazu zählt ein Zählerplatz bzw. TRE-Freiplatz, sowie ein Sammelschienensystem mit dreipoligem SLS-Sicherungsabgang.
Neben diesen Leistungen übernehmen wir Bestellung und Lieferung der Anlage, sowie deren Montage und die Elektroinstallation (Anschluß/Zähler/etc.)
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