Das EEG – Investition in die Zukunft
Zur Verbesserung des Klimaschutzes hat der Deutsche Bundestag im Februar
2000 das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien verabschiedet – auch
bekannt als Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Damit will der Gesetzgeber
den Anteil an regenerativen Energien am gesamten Energiemix in Deutschland
erhöhen und die Abhängigkeit von endlichen und fossilen Brennstoffen wie Öl,
Erdgas und Kohle verringern.
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Was regelt das EEG?
Das Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber, die Strom aus regenerativen
Energien in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten vom Netzbetreiber eine
über mehrere Jahre gesetzlich festgelegte Vergütung auf die eingespeiste
Strommenge. Bei Photovoltaikanlagen beträgt der Zeitraum 20 Jahre zuzüglich
des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage. Wer beispielsweise jetzt in eine
Photovoltaikanlage investiert, profitiert über zwei Jahrzehnte von diesem
festgelegten Einspeisetarif – die Anlage finanziert sich bei der derzeit geltenden
Einspeisevergütung und typischen Finanzierungskonditionen somit über die
Laufzeit der Einspeisevergütung durch den Stromertrag praktisch von selbst.
Die im Jahr der Inbetriebnahme gewährte Einspeisevergütung bleibt über den
Zeitraum von 20 Jahren konstant.
Die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen sinkt jedoch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Durch diese Maßnahme will man Solarunternehmen zu Kostensenkungen anzuspornen. Mit Erfolg: Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) hat unter anderem diese so genannte Degression dazu geführt, dass die Gesamtkosten für Photovoltaikanlagen bis heute deutlich gesunken sind.
Die Differenz zwischen dem Vergütungssatz und dem Marktpreis des Stroms teilen sich die Energieversorgungsunternehmen gleichmäßig auf und legen sie auf die Endverbraucherstrompreise um. Die so genannte bundesweite Ausgleichsregelung führt dazu, dass jeder einzelne Haushalt in Deutschland nur einen geringen Beitrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien leisten muss.
Veränderte Vergütungssätze
Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 hat die deutsche Bundesregierung
das Gesetz mehrmals novelliert. Im Jahr 2010 wurde außerplanmäßig eine
Kürzung der Förderung für Solaranlagen in zwei Etappen durchgeführt. Die
erste Etappe, eine Absenkung um 13 Prozent, ist rückwirkend zum 1. Juli 2010
in Kraft getreten. Eine weitere Absenkung um 3 Prozent wurde zum 1. Oktober
2010 vorgenommen. Zum 1. Januar 2011 erfolgte eine erneute reguläre
Kürzung des Förderungssatzes.
Die veränderten EEG-Vergütungssätze von PV-Anlagen im Überblick:
Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) bei Netzeinspeisung
| Inbetriebnahme 1. Januar 2011 | |
| Solarstromanlagen bis einschließlich 30 kWp | 28,74 ct/kWh |
| Solarstromanlagen größer 30 kWp-100 kWp | 27,33 ct/kWh |
| Solarstromanlagen größer 100 kWp-1000 kWp | 25,86 ct/kWh |
| Solarstromanlagen größer als 1000 kWp | 21,56 ct/kWh |
| Freiflächenanlagen | 21,56 ct/kWh |
| Konversionsflächen (wie ehemalige Deponien oder Truppenübungsplätze) |
22,07 ct/kWh |
Mit dem EEG 2009 wurde erstmals eine Vergütung für selbst verbrauchten Strom aus Gebäudeanlagen eingeführt. Seit dem 1. Juli 2010 wurden beim Eigenverbrauch von Solarstrom Anlagen bis zu 500 kWp berücksichtigt (davor: 30 kWp). Die Vergütungen für den Eigenverbrauch werden nach dem Anteil des selbst verbrauchten Stroms an der gesamten Solarstromerzeugung differenziert. Demnach gelten für Strommengen, die oberhalb eines Eigenverbrauchsanteils von 30 Prozent liegen, höhere Vergütungen.
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch, richtet sich nach der Anlagengröße und dem Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms:
| bis 30 kWp | bis 100 kWp | ab 100 kWp | ab 500 kWp |
|||
| bis 30% | ab 30% | bis 30% | ab 30% | bis 30% | ab 30% | - |
| 12,36 ct/kWh |
16,74 ct/kWh |
10,95 ct/kWh |
15,33 ct/kWh |
9,48 ct/kWh |
13,86 ct/kWh |
0,00 ct/kWh |
Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) beim Eigenverbrauch
Folgende Degressionssätze gelten in Abhängigkeit von den Wachstumskorridoren für Anlagen, die ab dem 1.1.2011 beziehungsweise dem 1.1.2012 in Betrieb genommen werden:
| Jahr 2011 | Jahr 2012 | |
| Aufdachanlagen bis 100 kW | 9 % | 9 % |
| Aufdachanlagen größer als 100 kW | 9 % | 9 % |
| Aufdachanlagen größer als 1.000 kW | 9 % | 9 % |
| Freiflächenanlagen | 9 % | 9 % |
Seit der Novelle 2009 sieht das EEG Wachstumskorridore als
Marktkorrekturmechanismus vor:
Für die kommenden Jahre hat der Gesetzgeber jeweils einen Maximal- und
Minimalwert definiert, wie viel Photovoltaik-Leistung neu installiert werden soll:
• 3,5 GW im Jahr 2011
• 3,5 GW im Jahr 2012
Liegt die installierte Photovoltaikleistung in einem Jahr außerhalb dieser
Zielmarke, wird die Degression im Folgejahr entsprechend angepasst.
Seit dem 1. Januar 2009 besteht eine Registrierungspflicht für Solaranlagen. Alle Neuanlagen sind der Bundesnetzagentur mit Angaben zu Standort, Leistung und Datum der Inbetriebnahme für ein zentrales Kataster zu melden. Darüber hinaus gilt ein modifiziertes Einspeisemanagement für Großanlagen von mehr als 100 kW: Die Energieversorger dürfen diese bei Überlastung vom Netz trennen. Für die entgangene Vergütung sind die Anlagenbetreiber jedoch zu entschädigen.
Vom Stromeinspeisegesetz zum heutigen EEG
Bereits Anfang der 90er Jahre hatte die damalige Regierung für einen
energiepolitischen Meilenstein gesorgt und mit dem Stromeinspeisegesetz die
Weichen für den rasanten Aufschwung der zukunftsweisenden Branche gestellt.
Kleine Unternehmen, die damals Strom aus regenerativen Energien produziert
haben, erhielten von den großen Netzbetreibern keinen oder kaum Zugang zu
ihrem Verbundnetz. Das Stromeinspeisegesetz erlegte den
Versorgungsunternehmen auf, ihre Infrastruktur zu öffnen, und sicherte den
Erzeugern eine festgelegte Vergütung zu. Das daraus gewachsene EEG erwies
sich zunehmend als Wachstumsmotor für die heimische Industrie.
Trotz der jüngsten Absenkungen der Förderungssätze ist die jüngste Novelle weiterhin ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Förderung der Solarenergie. Heute gilt das EEG als Erfolgsgeschichte und macht Deutschland zum führenden Industriestaat beim Ausbau einer alternativen Energieversorgung.
Exportschlager EEG
Mittlerweile hat sich das EEG zu einem Exportschlager entwickelt. Über 40
Staaten der Erde, darunter China, Frankreich, Spanien, Portugal, Brasilien und
Tschechien, haben es als Vorbild für ihre eigenen Förderinstrumente
herangezogen. Von den 25 EU-Mitgliedstaaten orientieren sich bereits 18 am
deutschen Vorbild und fördern den Ausbau durch eine entsprechende Vergütung des umweltfreundlichen Stroms. Frankreich hat sich von dem
alternativen Ausschreibungssystem abgewandt und 2002 ebenfalls ein
Einspeisegesetz verabschiedet. In Großbritannien, das nach den schlechten
Erfahrungen mit einem Ausschreibungsverfahren zunächst auf ein teureres
Quotensystem gesetzt hatte, wechselte jetzt in 2010 ebenfalls auf ein
Vergütungssystem nach dem Vorbild des deutschen EEG.1)
Laut einer Untersuchung der EU-Kommission ist das EEG die effektivste und preiswerteste Methode, den Anteil der regenerativen Energieerzeugung im gesamten Energiemix zu steigern. Länder mit vergleichbaren Einspeiseregelungen erzielen in den meisten Fällen den höchsten Zuwachs. Dies gilt laut Studie besonders bei der Windenergie, aber auch bei Biogas und bei der Photovoltaik. Anders als in Ländern mit Quotensystemen und Zertifikaten sind in Ländern mit EEG-ähnlicher Verfahrensweise die Kosten für die Förderung von Ökostrom in der Regel deutlich geringer.
Quellen: 1) EU Kommissionsbericht Erneuerbare Energien, 12/2005.
