Durch die Neuregelung des EEG 2009 können sich Besitzer von Solarstromanlagen auf eine Vergütung für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom freuen.
"Der Anspruch auf Vergütung für selbst genutzten Strom ist neu in das EEG aufgenommen worden und soll einen Anreiz setzen, Strom aus Erneuerbaren Energien selbst dezentral zu verbrauchen. Statt den erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen und im Gegenzug anderen Strom zum Eigenverbrauch aus dem Netz zu entnehmen, wie es heute häufig geschieht, soll eine Eigenenergieversorgung erfolgen.
Die Vergütung für selbst genutzten Strom liegt 18 Cent niedriger als die in Absatz 1 und 2 für Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt vorgesehene Vergütung. Grund für die niedrigere Vergütung bei einem Eigenverbrauch ist, dass der Durchschnittpreis für Endkunden nach Angaben des BDEW bei ca. 20 Cent pro Kilowattstunde liegt. Die Kosten, die der Kunde hätte, wenn er den Strom einkaufen würde, müssen bei einer Vergütung von selbst genutztem Strom abgezogen werden. Dies vermeidet übermäßige Gewinne für den Anlagenbetreiber und Kosten für die Stromverbraucher. Dadurch, dass bei der Eigennutzung von Strom letztlich ein geringerer Preis anfällt (da von der Vergütung nur 18 Cent und nicht die üblichen Kosten in Höhe von 20 Cent abgezogen werden), soll ein Anreiz für die Eigennutzung geschaffen werden."
Diese neue Möglichkeit des Eigenverbrauchs könnte für künftige Anlagenbetreiber auch aus finanzieller Sicht von Vorteil sein, denn bereits bei einem Strombezugspreis von 20 Ct/kWh ist es überlegenswert, den Strom selbst zu verbrauchen. Denn - die Summe aus vermiedenen Strombezugskosten (z.B. 20 Ct/kWh) und Eigenverbrauch-Vergütung (bis zu ca. 22,00 Ct/kWh) liegt bereits über der herkömmlichen Vergütung für Volleinspeisung. Wenn die Strombezugskosten in den nächsten Jahren weiter ansteigen, so wird sich die Summe aus diesen beiden Posten immer weiter erhöhen, da die Vergütung für die Dauer von 20 Jahren und x Monaten ab Inbetriebnahmezeitpunkt festgeschrieben ist.